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Autor*innen bei Pearson Studium

Ihr Fachwissen. Unsere Verlagsexpertise.
Gemeinsam Studierenden mehr Lernerfolg ermöglichen.

Studierenden theoretisches Wissen leicht zugänglich zu machen und sie zu motivieren, Ideen weiterzuentwickeln, ist ein zentrales Anliegen unserer Arbeit. Wir bringen verständliche Inhalte mit ausgefeilten didaktischen Elementen zusammen, um unseren Leser*innen mehr Lernerfolg zu ermöglichen.

Sie lehren an einer Hochschule und möchten Ihr Fachwissen in Form eines Lehrbuchs oder eLearning-Projektes weitergeben? Dann kommen Sie mit uns ins Gespräch! Unsere Ansprechpartner sowie Informationen zur Zusammenarbeit finden Sie auf dieser Seite.

Werden Sie Autor*in, Fachlektor*in oder Übersetzer*in

Für den Ausbau unseres Verlagsangebotes suchen wir kontinuierlich erfahrene Hochschuldozierende als Autor*innen, Fachlektor*innen und Übersetzer*innen. 

Autor*innen

Sie haben eine konkrete Buchidee zu einem interessanten, langlebigen Thema und möchten diese in Form eines Lehrbuchs oder eLearning-Projektes mit uns umsetzen? Bitte skizzieren Sie Ihr Vorhaben in unserem Autor*innen-Fragebogen und senden Sie selbgigen an den/ die für Ihren Fachbereich zuständige*n Programmleiter*in.

Fachlektor*innen & Übersetzer*innen

Begleiten Sie Übersetzungen und unterstützen Sie uns bei der Erstellung von Zusatzmaterialien oder übersetzen Sie selbst Pearson Lehrbücher bzw. Onlineinhalte aus dem Englischen oder Französischen ins Deutsche. Setzen Sie sich für weitere Informationen mit unseren Programmleiter*innen in Verbindung.

Hilfreiche Informationen für Autor*innen

Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Informationen, die neben der Zusammenarbeit mit unserem Verlag für Ihre Arbeit als Autor*in ggf. von Bedeutung sein können und Ihnen einige Formalitäten rund um die Veröffentlichung Ihrer Bücher, Labs, etc. etwas erleichtern sollen.

Sind Sie bereits Autor*in bei Pearson Studium und möchten Autorenexemplare bestellen? Schicken Sie bitte eine Mail an unsere Rechte- und Honorarabteilung (honorare@pearson.de).

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) setzt – im Auftrag von Autor*in und Verlag – Urheber- und Leistungsschutzrechte kollektiv durch, wo diese nicht individuell wahrnehmbar sind. Im Wesentlichen betreffen dies Vergütungen im Rahmen der Zweitverwertung, wie etwa Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG), öffentliche Wiedergabe, private Überspielung, Pressespiegel sowie Kopiergeräte- und Betreiberabgaben (§ 53 UrhG).

Daraus erzielte Erträge werden von der VG WORT einmal jährlich, gem. den dazu aufgestellten Verteilungsplänen, ausgeschüttet. Grundlage der Ausschüttung ist die Titelmeldung durch den Urheber bzw. der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT.

Um an der Ausschüttung der VG WORT teilzunehmen, können Sie Ihren Titel direkt online im Registrierungs- und Meldeportal T.O.M erfassen. Meldeberechtigt sind Urheber, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Angehörige von Staaten der Europäischen Union bzw. der Schweiz sind. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich.

Allgemeine und aktuelle Informationen zur VG WORT erhalten Sie direkt auf der Internetseite der Verwertungsgesellschaft www.vgwort.de

*Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Aktualität und Benutzerfreundlichkeit der Internetseiten Dritter keinen Einfluss haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Lektor bzw. Ihre Lektorin oder unsere Honorarabteilung.

Doppelbesteuerung

Sofern Sie als Autor*in bei uns schreiben und im Ausland ansässig sind oder vorhaben, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, sollten Sie sich in jedem Fall § 3.8 unseres Verlagsvertrages genauer ansehen.

Gemäß steuerrechtlicher Regelung der dort erwähnten Abzugssteuer (§50a Abs.1 Nr.3 EStG) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz Ihres in Deutschland erwirtschafteten Honorars an den deutschen Fiskus abzuführen. Die Abzugssteuer ist unabhängig von den Steuern bzw. Abgaben zu entrichten, welche Sie im Ausland an Ihrem Wohnsitz zahlen. Um diese zweifache Abgabe zu vermeiden, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Doppelbesteuerung stellen. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Ausfüllen (auch elektronisch möglich) des entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
  • Bestätigung und Gegenzeichnung des Formulars von Ihrer Steuerbehörde.
  • Zusendung des ausgefüllten und gegengezeichneten Original-Formulars an uns.

Wir leiten die Unterlagen umgehend an das BZSt nach Bonn weiter; von dort erhalten Sie im Anschluss einen amtlichen Bescheid. Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralamt kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, eine frühzeitige Beantragung ist daher in jedem Fall ratsam.

*Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Aktualität und Benutzerfreundlichkeit der Internetseiten Dritter keinen Einfluss haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Lektor bzw. Ihre Lektorin oder unsere Honorarabteilung.

Kontakt zu unseren Programmleiter*innen

Unsere Programmleiter*innen stehen Ihnen für Rückfragen zur Zusammenarbeit mit Pearson Studium gerne zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem*r für Ihren Fachbereich zuständigen Ansprechpartner*in in Verbindung.

Foto Martin Milbradt Lektoratsleiter, Programmleiter Wirtschaft

Lektoratsleiter & Programmleiter Wirtschaft

Martin Milbradt

+49 89 954597-273
mmilbradt@pearson.de

Foto Kristina Mladenovic Programmleiterin Psychologie, Instructional Designerin

Programmleiterin Psychologie, Instructional Designerin

Kristina Mladenovic

+49 89 954597-278
kristina.mladenovic@pearson.com

Foto Alice Kachnij Product Management Analyst

Programmleiterin Biologie, Chemie

Alice Kachnij

+49 89 954597-277
alice.kachnij@pearson.com

Foto Birger Peil, Programmleiter Inforamatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Physik, MyMathLab

Programmleiter Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Physik, MyMathLab

Birger Peil

+49 89 954597-271
bpeil@pearson.de

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